Kosten

Psychotherapie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei uns eine Psychotherapie aufnehmen. Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Praxis und den Krankenkassen.

Psychotherapie für Versicherte der privaten Krankenkassen (PKV)
Sollten Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sein, schließen Sie mit uns vor Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag. Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Zusätzlich können Kosten z.B. für Testdiagnostik, Berichte an die Versicherung oder die Beihilfe anfallen. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt dies jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Daher ist es zu Beginn einer Therapie wichtig zu klären, ob und in welchem Umfang (Höhe der Kosten, Anzahl der Sitzungen) Ihre Krankenkasse eine Psychotherapie übernimmt.

Psychotherapie für Selbstzahler
Im Falle das der Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse keine psychotherapeutische Leistung beinhalten sollte oder es für Sie Gründe gibt, nicht über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen, haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen. Das Honorar richtet sich auch dann nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP).

 

Falls Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne!