Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Das Wort Psychotherapie lässt sich aus dem Griechischen ableiten und bedeutet soviel wie „Behandlung der Seele“. Eine beliebte alternative Interpretation ist aber auch „Behandlung mit seelischen Mitteln“ und deutet damit auch auf den Gegensatz zur Behandlung mit medikamentösen Mitteln hin.

Im Psychotherapeutengesetz von 1999  wird Psychotherapie als „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ definiert. Ausdrücklich nicht Teil der Psychotherapie sind Tätigkeiten, „die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“.

Eine Definition der Störungen mit „Krankheitswert“ finden sich in Kapitel V der 10. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10).

In Deutschland wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen sind die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Unsere Praxis hat eine verhaltenstherapeutische Ausrichtung.

Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater & Co – Wo liegt der Unterschied?

Im Kontakt mit unseren PatientInnen fällt uns immer wieder auf, dass es einiges an Verwirrung um die Berufsbezeichnung rund um das Thema Psychotherapie gibt. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige dieser Berufsbezeichnungen kurz vorstellen.

Psychologe: Hat ein Psychologiestudium absolviert und dieses mit einem Diplom oder einem Bachelor (BA) oder Master (M. Sc.) abgeschlossen. Häufig sind Psychologen an Beratungsstellen oder im Rahmen einer Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in einer Klinik tätig. Psychologen sind dann vor allem im Rahmen der klinischen Diagnostik tätig. Sie sind nicht zur Durchführung einer eigenständigen Psychotherapie berechtigt.

Psychologische Psychotherapeuten: Psychologische Psychotherapeuten bieten Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien an und haben nach ihrem Psychologiestudium im Durchschnitt eine 3-5 jährige Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolviert. Dies beinhaltet eine umfangreiche theoretische Ausbildung (min. 600 Stunden), sowie die praktische Arbeit in der Psychiatrie und Psychosomatik (min. 1800 Stunden), die Durchführung von ambulanten Behandlungsstunden (min. 600 Stunden) unter Supervision (min. 150 Stunden) sowie Selbsterfahrung (min. 120 Stunden). Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung (Approbation) abgeschlossen. Im Anschluss sind Psychologische Psychotherapeuten zur eigenständigen Behandlung von Patienten berechtigt. Psychologische Psychotherapeuten sind anders als psychotherapeutisch tätige Ärzte nicht zu ärztlichen Tätigkeiten wie z.B. der Medikamentenverordnung berechtigt.

Ärztliche Psychotherapeuten: Ärztliche Psychotherapeuten sind Ärzte, die Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien ausüben. Dies können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sein. Im Unterschied zum Psychologischen Psychotherapeuten haben sie die Berechtigung zu ärztlichen Tätigkeiten, wie z.B. der Medikamentenverordnung oder der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben nach dem abgeschlossenen Medizinstudium eine min. 5 jährige Facharztausbildung absolviert. Im Unterschied zum Psychologischen Psychotherapeuten fällt der Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung geringer aus. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie machen u.a. eine theoretische Ausbildung (min. 100 Stunden) und müssen min. 40 abgeschlossene Therapien (min. 240 Stunden) absolviert haben.

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben nach dem abgeschlossenen Medizinstudium eine min. 5 jährige Facharztausbildung absolviert. Der Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung von Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist im Vergleich zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie größer. Sie absolvieren eine theoretische Ausbildung (min. 240 Stunden) und müssen min. 1500 Behandlungsstunden nachweisen, wobei nach jeder 4. Stunde supervidiert werden muss. Zudem müssen 150 Stunden Selbsterfahrung absolviert werden.

Heilpraktiker: Heilpraktiker bieten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) an, dürfen sich jedoch nicht Psychotherapeut nennen. Das liegt u.a. daran, dass für den Erwerb der Heilkundeerlaubnis nur sehr wenig oder keine therapeutische Qualifikation vorausgesetzt wird. Viele Heilpraktiker machen aber zusätzliche Ausbildungen, um sich weiter (psychotherapeutisch) zu qualifizieren und spezialisieren sich auf Verfahren, deren Kosten im Regelfall von den Krankenkassen – aufgrund fehlender wissenschaftlicher Anerkennung  – nicht übernommen werden.